Gewerbe

In Ihrem Büro bricht eine Wasserleitung und setzt das Inventar unter Wasser – eine schlimme Vorstellung, die nur allzu schnell Realität werden kann. Für Gewerbetreibende sind Versicherungen daher elementar, um existenzielle Risiken abzusichern und den Fortbestand des Unternehmens sicherzustellen.

Allerdings existiert eine Vielzahl verschiedener Versicherungstypen. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um die für Ihr Unternehmen besten Versicherungen zu finden.

Unsere Services

Vermögensschaden

Selbst bei größter Vorsicht können Fehler entstehen. Sollten Sie für jemand anderen eine Dienstleistung erbringen, besteht grundsätzlich als Selbständiger das Risiko eines Vermögensschadens. Dieses Risiko tritt bereits ein, sollten Sie lediglich beratend unterstützen und die entsprechende Entscheidung gar nicht selbst treffen.

Ohne eine entsprechende Vermögenshaftpflichtversicherung können bereits kleine Fehler hohe Strafen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall können solche Fälle sogar existenzbedrohend sein. Freiberufler oder Unternehmer sollten daher unbedingt auf eine gute und ausreichende Absicherung von Vermögensschäden achten.

Elektronikversicherung

Elektronische Geräte sind für so gut wie alle Unternehmer absolut notwendig – bei Ausfall, Beschädigung oder Zerstörung können umfangreiche Schäden entstehen. Dies trifft umso mehr zu, sollten Sie bei Durchführung Ihrer Dienstleistung auf bestimmte elektronische Geräte angewiesen sein. Dazu gehören zum Beispiel IT-Dienstleister, Veranstalter mit hochwertigem Equipment oder auch Ärzte mit teuren elektronischen Geräten.

Schäden an elektronischen Geräten können durch eine Elektronikversicherung abgedeckt werden.  Über die Versicherungssumme versichert sind Kosten, die entstehen, um elektronische Geräte zu reparieren oder – falls eine einfache Reparatur nicht mehr möglich oder zu teuer sein sollte – wiederzubeschaffen.

Berufshaftpflicht

Wie eine „normale“ Haftpflichtversicherung bei Privatpersonen ist eine Berufshaftpflichtversicherung elementar, um je nach Versicherungstyp Personen-, Sach- und/oder finanzielle Schäden abzudecken. Die Berufshaftpflicht übernimmt Schäden Dritter und prüft die Rechtmäßigkeit der gegen das Unternehmen erhobenen Forderungen. Sollten diese ungerechtfertigt sein, werden eventuell entstandene Rechtskosten ebenfalls übernommen.

Typischerweise werden durch die Berufshaftpflicht Risiken versichert, die auch über eine Betriebshaftpflicht oder auch eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden könnten. Der Vorteil der Berufshaftpflicht liegt in der Bündelung dieser Risiken in einer einzigen Versicherung. Die versicherten Risiken sind auf jedes einzelne Unternehmen abzupassen, damit die individuell relevantesten Risiken identifiziert und abgesichert sind. Die Versicherungssumme sollte sich an größtmöglichen Schadensfällen ausrichten.

D&O Haftpflicht

Bei dieser Versicherung steht das D&O für „Directors and Officers“. Diese Versicherung ähnelt der Vermögensschadenhaftpflicht, ist jedoch auf Geschäftsführer, Manager und Personen in Unternehmensorganen ausgerichtet, um weitreichende Vermögensschäden abzusichern. Im Vergleich zur Vermögenschadenshaftpflichtversicherung wird das erhöhte Risiko von Führungskräften durch eventuelle Pflichtverletzung abgedeckt. Eine D&O-Versicherung bietet typischerweise höhere Deckungssummen und versichert weitere Gefahren, die im Tätigkeitsfeld von Führungsorganen auftreten können, wie beispielsweise das sogenannte Auswahlverschulden bei mangelhafter Besetzung eines Führungspostens.

Bei Abschluss einer D&O-Versicherung werden zur Bewertung des Risikos in der Regel die letzten drei Geschäftsberichte analysiert. Versicherer bieten aber auch spezielle D&O-Versicherungen für Start-ups an – dabei wird bei Abschluss mehr auf den Businessplan und weniger auf historische Geschäftsberichte fokussiert.

Betriebshaftpflicht

Bei aller Vorsicht kann nie ausgeschlossen werden, dass im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Unternehmen eine andere Person verletzt wird. Ein Personenschaden kann schnell in die Millionen gehen. Aber auch schon Beschädigungen des Eigentums können im Extremfall existenzbedrohende Auswirkungen haben. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen zur Existenzabsicherung für Selbstständige oder Freiberufler.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Sie leistet Zahlungen, falls sich Schadensersatzforderungen ergeben – dies können beispielsweise Schmerzensgeldforderungen oder auch Schäden aus Umsatzeinbußen sein. Die Betriebshaftpflicht kommt ebenfalls für entstandene Kosten auf, falls unberechtigte oder überzogene Schadensersatzforderungen gestellt werden.

Cyberversicherung

Cyber-Angriffe sind allgegenwärtig. Egal ob Apple, Ebay, Adobe oder Uber – sobald digital Daten verwaltet sind Unternehmen ein potentielles Ziel von Cyber-Angriffen. Insbesondere Zahlungsdaten oder Kreditkartennummern sind interessante Ziele für Hacker. Egal ob Kunden finanzielle Schäden erleiden oder auch „nur“ Datenschutzrechte verletzt werden – das Unternehmen muss für Schäden aufkommen, falls Daten entwendet werden.

Cyber-Versicherungen sind in der Regel in bestimmte Komponenten aufgeteilt. Manche Versicherer bieten beispielsweise auch Maßnahmen zur Krisenprävention. Mitunter übernimmt die Versicherung sogar anfallende Zahlungen, sollten Cyber-Kriminelle Ihr Unternehmen erpressen. Allerdings variieren die Kosten und Leistungen der Anbieter von Cyberversicherungen erheblich. Unsere Vergleiche unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Versicherung zu finden.

Betriebsunterbrechung

Ihre Büroräume werden durch Feuer zerstört oder Ihre Werkstatt durch einen Sturm
beschädigt – eine Horrorvorstellung mit unheimlichen Auswirkungen auf Ihr Geschäft! Nach
solchen tragischen Ereignissen ist es nicht unwahrscheinlich, dass Ihr Betrieb nicht ohne
weiteres weiterlaufen kann und Ertragsausfälle eintreten. Eine
Betriebsunterbrechungsversicherung kann für Sie in solchen Fällen von existenzieller
Wichtigkeit sein.

Es gibt verschiedene Abstufungen der Betriebsunterbrechungsversicherungen – eine
sogenannte „kleine“ Betriebsunterbrechungsversicherung greift, wenn der Geschäftsbetrieb
durch einen Schaden beeinträchtigt ist – allerdings nur wenn dieser durch bestimmte
vorher definierte Sachverhalte wie Hagel, Feuer oder Sturm eingetreten ist. Es handelt sich
dabei um einen Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung. Daneben existieren auch
eigenständige Versicherungsverträge, die typischerweise höhere Versicherungssummen
abdecken. Zudem werden weitere Kosten bei der Betriebsunterbrechung übernommen, wie
beispielsweise Überstundenzuschläge oder Schichtarbeit.

Praxisausfall

Den Praxisausfall zu versichern ist für alle Selbständigen empfehlenswert, deren Tätigkeit
direkt mit einer Praxis verknüpft ist. Dies gilt beispielsweise oftmals für Ärzte, Rechtsanwälte
oder andere Freiberufler. Die Praxisausfallversicherung greift, sofern Sie Ihre Praxis
beispielsweise durch Krankheit oder einen Unfall nicht weiterführen können. Es entstehen
umgehend Umsatzausfälle – die Kosten für Miete etc. bleiben aber bestehen. Je nach Dauer
des Praxisausfalls, kann eine solche Situation existenzbedrohliche Auswirkungen haben.
Daher ist eine Praxisausfallversicherung sehr zu empfehlen. Ein ausführlicher Vergleich der
Kosten und Leistungen ist allerdings unbedingt notwendig um sicherzustellen, dass die
Versicherung im schlimmsten Fall auch greift.

Gewerbliche Rechtsschutz

Alle Unternehmer sollten sich gut überlegen, ob Sie eine gewerbliche
Rechtsschutzversicherung abschließen wollen. Der gewerbliche Rechtsschutz deckt
beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten ab, sobald gegen Ihre Firma, Ihre Mitarbeiter
oder Sie persönlich ein Rechtsstreit geführt wird. Rechtsstreitigkeiten lauern für Firmen und
Selbstständige oftmals in Verbindung mit zunächst harmlosen Sachverhalten. Auch im ganz
normalen Arbeitsalltag können Fehler passieren, die finanzielle Strafen oder sogar eine
Strafverfolgung nach sich ziehen können. Ein eventueller Rechtsstreit kann eine Firma
schnell in Existenznot bringen. Der Gewerberechtsschutz ist daher eine unverzichtbare
Absicherung.

Inhaltsversicherung

Eine gewerbliche Inhaltsversicherung kommt für Verluste auf, die durch die Reparatur oder Wiederbeschaffung von beschädigtem Inventar entstanden sind. Diese Versicherung ist somit eine gewerbliche Sachversicherung für Ihre Betriebseinrichtung und eventueller Waren und Vorräte. Oftmals wird diese Versicherung daher auch Sachinhalts- oder Inventarversicherung bezeichnet.

Wird Ihr Unternehmen beispielsweise ausgeraubt oder Teile durch ein Feuer zerstört entstehen hohe Kosten. Solche Ereignisse können für Selbstständige oftmals existenzbedrohend sein. Mit einer Geschäftsinhaltsversicherung können Sie sich umfassend schützen. Allerdings ist auch hier auf das „Kleingedruckte“ zu achten, damit die Versicherung im Fall der Fälle auch greift. So sollten Sie neben einer ausreichend hohen Versicherungssumme auch darauf achten, ob Ihre Versicherung bei leichter und eventuell sogar bei grober Fahrlässigkeit einspringt.

Gruppentarife Krankenzusatzversicherung

Für Gewerbetreibende besteht die Möglichkeit Mitarbeitern Extras bei der Krankenversicherung anzubieten, die über die Leistungen der normalen Krankenversorgung hinausgehen. Dabei können beispielsweise Kosten für Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen übernommen werden. Ebenso kann eine Unterbringung im Einzelbettzimmer oder auch eine freie Arztwahl vereinbart werden.

Der Vorteil dieser Variante im Vergleich zu privaten Krankenzusatzversicherungen besteht in den vergünstigen Gruppentarifen. So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von einer exzellenten Krankenversicherung bei günstigen Konditionen.

Start-Ups

Als Gründer will man sich normalerweise mit allem beschäftigen – nur nicht mit Versicherungen. Allerdings können die Risiken für Gründer von Startups enorm sein und im Extremfall bis zum persönlichen finanziellen Ruin führen. Damit sich Startups ganz auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können sollten Sie den zum Unternehmen passenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben.

Dazu gehört zu allererst die Betriebshaftpflicht oder (bei lediglich rein finanziellen Schäden) die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen schützen bei Schäden Dritter. Bei wertvollem eigenem Inventar sollte dieses mit einer Inhaltsversicherung versichert werden. Zudem ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung empfehlenswert – beispielsweise bei Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern oder Kunden.

Ärzte

Die Schadensersatzforderungen gegen Ärzte steigen in letzter Zeit kontinuierlich an – beispielsweise durch entstandene Personenschäden. Daher ist für Ärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung absolut elementar. Betroffen sind alle Ärzte – insbesondere bei Chirurgen, Allgemeinmedizinern und Zahnärzten fallen Schadensersatzforderungen aber typischerweise im Schnitt besonders hoch aus.

Nur durch eine Berufshaftpflicht können Ärzte Ihre Existenz ausreichend schützen. Daher verpflichten auch die Landesärztekammern ihre Mitglieder in ihren Berufsordnungen dazu, sich gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Allerdings werden keine Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Da Sie jedoch im Zweifel sogar mit ihrem Privatvermögen haften müssten, empfehlen sich hohe Deckungssummen – eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro ist ratsam.

Rechtsanwälte

Nach §51 Bundesrechtsanwaltsordnung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte verpflichtend abzuschließen. Diese deckt Schäden ab, die sich aus der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts ergeben. Es ist sogar eine Mindestversicherungssumme vorgeschrieben – diese liegt aktuell bei 250.000 Euro. Die Zulassung eines Rechtsanwalts wird widerrufen, sobald kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Normalerweise umfasst eine Berufshaftpflichtversicherung für einen Rechtsanwalt ausschließlich Vermögensschäden – also rein finanzielle Schäden. Allerdings können sich Rechtsanwälte auch gegen Sachschäden und Personenschäden versichern. Insbesondere sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Reputationsschäden, die durch einen versicherten Schaden entstehen sowie Verstöße gegen Verschwiegenheitspflichten mit in der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

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